… stammt von dem griechischen “ergon”: das Werk, das Schaffen, das Tun, zurechtkommen im Alltag – also körperlich, seelisch und geistig aktiv sein. “Sinnvolles Tun ist der beste Arzt, den uns die Natur gegeben hat,” wusste bereits der griechische Arzt Galen aus Pergamon.
… für Kinder
vom Säuglings- bis ins Jugendlichenalter bei Entwicklungsstörungen jeder Art.
… und Erwachsene
bei neurologischen, orthopädischen oder psychiatrischen Erkrankungen sowie als ganzheitliche Behandlung der Hand bzw. oberen Extremität zur Wiederherstellung nach Verletzungen.
Der Arzt/die Ärztin …
stellt die Diagnose und bei Bedarf eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie aus. Er/Sie kann folgende Behandlungsarten in der Praxis oder als Hausbesuch verordnen:
- motorisch – funktionell
- sensomotorisch – perzeptiv
- psychisch – funktionell
- Hirnleistungstraining
Die/der Ergotherapeut*in …
erhebt auf Grundlage der ärztlichen Verordnung den ergotherapeutischen Befund. Die Behandlungsziele werden in Absprache mit der/m Patient*in und ggf. betreuenden Personen festgelegt. Auf dieser Basis erfolgt die Behandlungsplanung und – durchführung mit spezifischen Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung, um dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.