Zum Inhalt springen →

ERGOTHERAPIE …

… stammt von dem griechischen “ergon”: das Werk, das Schaffen, das Tun, zurechtkommen im Alltag – also körperlich, seelisch und geistig aktiv sein. “Sinnvolles Tun ist der beste Arzt, den uns die Natur gegeben hat,” wusste bereits der griechische Arzt Galen aus Pergamon.

… für Kinder
vom Säuglings- bis ins Jugendlichenalter bei Entwicklungsstörungen jeder Art.

… und Erwachsene
bei neurologischen, orthopädischen oder psychiatrischen Erkrankungen sowie als ganzheitliche Behandlung der Hand bzw. oberen Extremität zur Wiederherstellung nach Verletzungen.

Der Arzt/die Ärztin …

stellt die Diagnose und bei Bedarf eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie aus. Er/Sie kann folgende Behandlungsarten in der Praxis oder als Hausbesuch verordnen:

  • motorisch – funktionell
  • sensomotorisch – perzeptiv
  • psychisch – funktionell
  • Hirnleistungstraining

Die/der Ergotherapeut*in …
erhebt auf Grundlage der ärztlichen Verordnung den ergotherapeutischen Befund. Die Behandlungsziele werden in Absprache mit der/m Patient*in und ggf. betreuenden Personen festgelegt. Auf dieser Basis erfolgt die Behandlungsplanung und – durchführung mit spezifischen Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung, um dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.